- Systemische Beratung
- Systemische Therapie und Beratung
- Systemische Therapie als Aufbauweiterbildung
- Systemische Sachverständigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht
- Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
- Systemische Supervision + Systemisches Coaching
- Antrag
- Anmeldung
- Anmelde- & Rücktrittsbedingungen
- Zertifizierung
- Qualitätssicherung
- Curricula / Flyer zum download
Anmeldung zur Weiterbildung bei der INSA-Berlin GmbH
Bevor Sie sich für die Weiterbildung anmelden können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung stellen.
Danach erfolgt ein persönliches Gespräch mit der Institutsleitung.
Im Anschluss an das Gespräch kann die verbindliche Anmeldung erfolgen.
Ich interessiere mich für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung und möchte mich verbindlich anmelden für
- die Blöcke 1 und 2 in Systemischer Beratung bzw. Systemischer Therapie und Beratung
- den Block 1 in Systemischer Therapie / Familientherapie
- den Block 1 in Systemischer Sachverständigentätigkeit im Familien - und Kindschaftsrecht
Anmeldeformular
Anmelde- und Rücktrittsbedingungen
- Ihre Anmeldung gilt mit der Zusendung des Formulars als verbindlich.
- Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend nach Eingang der Anmeldung.
- Bei Verhinderung gilt, dass der bereitgestellte Platz und nicht die tatsächliche Anwesenheit honoriert wird.
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor dem Veranstaltungsbeginn ist ein Erlass des Teilnehmerbetrages nicht möglich.
- Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Interessenten, die nicht berücksichtigt werden können, erhalten den überwiesenen Betrag umgehend zurück.
- Im Falle der Verhinderung seitens des Institutes durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Leiter zur Durchführung des angekündigten Seminars. In einem solchen Falle oder aus organisatorischen Gründen kann eine Veranstaltung durch das Institut abgesagt werden; die Gebühren werden dann voll erstattet.
Die INSA-Berlin GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen, die durch die Richtlinien der DGSF vorgegeben werden, vorzunehmen.