- Systemische Beratung
- Systemische Therapie und Beratung
- Systemische Therapie als Aufbauweiterbildung
- Systemische Sachverständigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht
- Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie
- Systemische Supervision + Systemisches Coaching
- Antrag
- Anmeldung
- Anmelde- & Rücktrittsbedingungen
- Zertifizierung
- Qualitätssicherung
- Curricula / Flyer zum download
Systemische Sachverständigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht
Zum Konzept
Was unser Curriculum leistet:
Die Weiterbildung Systemische Sachverständigentätigkeit ist ein 1 1/2 jähriger Weiterbildungsgang. Dieser ist nach den Richtlinienanforderungen der DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) konzipiert.
Im Rahmen der Weiterbildung kann die folgende Qualifikation erlangt werden:
Systemische*r Sachverständige*r im Familien - und Kindschaftsrecht (INSA-Berlin)
Die Weiterbildung wird theoretische Grundlagen mit praktischen Erfahrungen und Selbstreflexion verbinden, um jedem Teilnehmenden eine persönliche Kompetenzerweiterung und Wachstum zu ermöglichen. Im Fokus steht dabei die Aneignung von Fertigkeiten, um diagnostische, aber auch vermittelnde Gespräche in (hoch)strittigen Kontexten führen zu können.
Praxisbeispiele in den Seminaren, der Einblick in die verschiedenen Professionen durch erfahrene Praktiker*innen und die in die Weiterbildung integrierte Hospitationen und Fallarbeit bereiten auf die Arbeit in komplexen Familiensystemen mit ihren hochbelasteten Akteuren vor.
Zielgruppen
Wir möchten mit dem Curriculum "Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht“ vornehmlich die KollegInnen ansprechen, die als Sachverständige für Familiengerichte tätig sind oder tätig werden möchten.
Kursorganisation
Alle 6-8 Wochen finden Blockveranstaltungen á drei Tage, jeweils von Freitag bis Sonntag, mit (i.d.R.) insgesamt 25 Unterrichtseinheiten (UE) statt, wobei eine UE 45 Minuten umfasst. In den Berliner Schulferienzeiten finden in der Regel keine Seminare statt. Die Kursgröße bewegt sich zwischen 12 - 18 TeilnehmerInnen.
Die Weiterbildung beginnt mit einem dreitägigen Einführungs- / Entscheidungsseminar. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die Weiterbildung, das Arbeiten als Sachverständige*r und dient dem Kennenlernen und der Gruppenbildung. Am Ende des ersten Wochenendseminars entscheiden sich die WeiterbildungskandidatInnen und die Kursleitung für die weitere Zusammenarbeit (Vertragsabschluss).
Es folgen dreitägige Blockseminaren zur Vermittlung von Theorie/Methodik im Umfang von mind. 130 UE jeweils am Freitag und Samstag. Die Sonntage der ersten drei Seminarwochenenden sowie das siebente Seminarwochenende dienen der Selbsterfahrung und umfassen insgesamt mindestens 50 UE.
Ab der 3. Blockveranstaltung wird der Sonntag und das neunte Seminarwochenende für Fallsupervision der praktischen Arbeit der KursteilnehmerInnen im Umfang von insgesamt mindestens 50 UE genutzt.
Am Einführungswochenende und nach Entscheidung der TeilnehmerInnen für die Weiterbildung werden Peer-/Intervisionsgruppen gebildet, die in der Regel über die Dauer der gesamten Weiterbildung weitgehend konstant eigenverantwortlich zusammenarbeiten. Diese Intervisionsgruppen (3 - 6 TeilnehmerInnen) vertiefen eigenständig die Seminarinhalte und bereiten anstehende Seminarthemen vor. Die Intervisionsgruppenarbeit umfasst mindestens 50 UE.
Die TeilnehmerInnenabsolvieren über den Weiterbildungszeitraum hinweg Hospitationen bei erfahrenen (systemischen) Sachverständigen bei mind. 3 verschiedenen Begutachtungsverfahren und verfassen mind. ein schriftliches (Probe-) Gutachten. Die Hospitationsplätze bei systemischen Sachverständigen werden zur Verfügung gestellt. Die Systemische Praxis umfasst einen Umfang von mindestens 100 UE. Die angebotenen Termine orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der Klienten und den Anleiter*innen und setzt Flexibilität bei den Weiterbildungsteilnehmenden voraus.
Es besteht alternativ die Möglichkeit, die systemische Praxis durch das Anfertigen von mind. zwei systemischen Sachverständigen-Gutachten zu erbringen.
Die während der Weiterbildung erstellten (Probe-) Gutachten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert.
Liegen zum Abschluss der Weiterbildung diese Gutachten noch nicht vor, ist, bis diese vorgelegt werden, an der Supervision durch SupervisorInnen der INSA-Berlin GmbH teilzunehmen. Die begleitende Supervision nach Abschluss der Weiterbildung ist nicht in den Kursgebühren enthalten.
Das Ende der Weiterbildungbildet eine Abschlussprüfung in Form einer Fallanalyse: v. a. Wiedergabe ausgewählter Seminarinhalte & anwendungsbezogener Umgang mit sog. „critical incidents“ (fallbezogene kritische Situationen). Die TeilnehmerInnen erhalten ein persönliches Feedback zur Prüfung.
Eingangsvoraussetzungen:
- DGSF Zertifikat „Systemische Beratung“ oder „Systemische Therapie“, SG Zertifikate entsprechend bei gleicher Form und Inhalt
- Berufsqualifikation nach § 163.1 FamFG.1:
d.h. pädagogische, sozialpädagogische, psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, Berufsqualifikation
Die vorläufige Zulassung zur Weiterbildung erfolgt nach einem Bewerbungsgespräch mit der Kursleitung. Die endgültige Zulassung zur Weiterbildung erfolgt mit Vertragsabschluss am Ende des Einführungsseminars (1. Block). Ein Termin zum Bewerbungsgespräch kann jederzeit vereinbart werden.
Vor dem Bewerbungsgespräch ist der entsprechende Fragebogen auszufüllen und direkt über die Homepage an das Institut zu senden. Sie finden Ihn unter Antrag (der Antrag ist noch keine Anmeldung).
Nach der Zulassung bzw. dem Bewerbungsgespräch ist eine verbindliche Anmeldung via Anmeldeformular möglich.
Curriculum
Inhalte der Weiterbildung (ges. 130 UE Theorie / Methodilk, 50 UE Supervision, 50 UE Selbsterfahrung):
1. Block: Grundlagen: Systemische Sachverständigentätigkeit 18 UE TM, 7 UE SE
- Die Entwicklung des psychologischen Rahmens im Familienrecht
- Kindeswohl und Kindeswille
- Prinzipien lösungsorientierter Arbeit
- Vergleich von verschiedenen Begutachtungsmethoden: Arbeits- und Vorgehensweisen in verschiedenen Fallkonstellationen
- Grenzen der eigenen Tätigkeit (z. B. Psychiatrische- und Aussagepsychologische Diagnostik)
- Systemische Beziehungsarbeit
2. Block: Familie als System 18 UE TM, 7 UE SE
- Systemische Grundlagen (z. B. syst. Theorien/Perspektiven/Haltung)
- Familie und Trennung
- Grundlagen der Familienpsychologie (z. B. Familienmodelle, Partnerschaftsmilieus)
- systemisches Verständnis familiärer Beziehungen
- Auswirkungen von Trennung/Scheidung auf die Familie
- Hochstrittigkeit in Familiensystemen
- Analyse der Konfliktdynamik und Konfliktbearbeitungsstrategien
- Das Kind in der Familie
- Entwicklungspsychologische Grundlagen (z. B. Bindungstheorie)
- Risiko und Schutzfaktoren in der kindlichen Entwicklung - Das Kind als Indexperson
- Kindliche Identität und Familie
- Elterliche Trennung aus Kindersicht (Loyalitätskonflikt)
- Familienkonstellationen nach der Trennung (Familienmodelle)
3. Block: Gesetzgebung und Funktionen der Verfahrensbeteiligten18 UE TM, 7 UE SE
- Aktuelle familien- und kindschaftsrechtliche Gesetzgebung (FamFG, BGB und ZPO)
- Rolle und Funktion der verschiedenen Verfahrensbeteiligten aus juristischer Perspektive
- Richter
- Sachverständige
- Rechtsbeistände
- Verfahrensbeistandschaften
- Jugendamt
- Umgangspflegschaft
- Arten der Verschriftlichung
- Anhörung (Befragung; mündliches Gutachten)
4. Block: Diagnostik und Intervention 18 UE TM, 7 UE SV
- Ablauf und systemische Methoden der Begutachtung
- Interventionsformen bei familiären Konflikten
- Arten von Betreuungsmodellen
- Sorgerechtsregelung aus lösungsorientierter Sicht — „Hinwirken auf Einvernehmen“
- Exploration von Kindern; Integration des Kindes in den Arbeitsprozess
5. Block:Gerichtliche Fragestellung zu Lebensmittelpunkt und Umgang 18 UE TM, 7 UE SV
- Gerichtlichen Fragestellungen (Sorgerecht und Umgang)
- Theorie: Elternstreit und Umgangsstörung (z. B. Parental Alienation Syndrom — PAS, mangelnde Bindungstoleranz)
- Typen von Umgangsverweigerung
- Interventionen: Begleiteter Umgang, Umgangspflegschaft
6. Block:Kindeswohlgefährung, Erziehungsfähigkeit, Fremdunterbringung 18 UE TM, 7 UE SV
- Kindeswohlgefährdung
- Erziehungsfähigkeit (z. B. „Die Fünf Kriterien“)
- staatliches Wächteramt und Kinderschutz - Jugendamt
- Fremdunterbringung und Rückführung (z. B. horizontale und vertikale Konflikte; Kriterien)
- Systemische Familiendiagnostik
- Familiärer Lebenskontext
- Individuelle Bedürfnisse (Kinder, Eltern, andere Personen)
- Runder Tisch
7. Block: Selbsterfahrung 25 UE SE
8. Block:Spezielle Themen 18 UE TM, 7 UE SV
- Psychische Erkrankungen
- Häusliche Gewalt
- Verdacht auf sexuellen Missbrauch
9. Block:Fallsupervision 22 UE SV
- Abschlussprüfung
10. Block:Das Gutachten, Selbsterfahrung, Prüfung 4 UE TM, 4 UE SE
- Umgang mit Befangenheitsanträgen
- Abrechnung und Akquise
- Auswertung der Prüfung
Didaktik
Demonstration (im Rollenspiel und anhand von Videos des Kursleiters), Theorie-Input, Rollenspiele, Videoanalyse
Zertifizierung
Eine Zertifizierung erfolgt ausschließlich durch INSA-Berlin.
Eine Zertifizierung durch den Dachverband DGSF ist mit diesem Curriculum möglich.
Termine, Seminarzeiten, Bildungsurlaub
- November 2024 - Mai 2026 (SFK 1) → Termine
- Freitags 13:00 - 19.30 Uhr / 8 UE (30min Pause)
- Samstags 09.30 - 18:00 Uhr / 10 UE (60min Pause)
- Sonntags 09:30 - 15:15 Uhr / 7 UE (30min Pause)
Bildungsurlaub:
Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier
→ Bescheid für ArbeitnehmerInnen in Berlin (in Planung)
→ Bescheid für ArbeitnehmerInnen im Land Brandenburg (in Planung)
Lehrende
Dipl.-Psychologe, Syst. Familientherapeut (DGSF), Syst. Supervisor (DGSF), Lehrender für syst. Sachverständigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF)
Dipl- Kommunikationspsychologin (FH) Syst. Familientherapeutin (DGSF), Lehrende für syst. Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht DGSF)
Dipl.-Psychologe, Syst. Familientherapeut (DGSF), Lehrender für syst. Sachverständigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF)
Kosten
18 (monatliche) Raten á 375,000€ über die gesamte Weiterbildung
Gesamtkosten: 6.750,00€
In den Weiterbildungskosten ist die Möglichkeit von Hospitationen bei den Lehrenden und erfahrenen Sachverständigen enthalten.
Gruppengröße
Mindestteilnehmerzahl 10
Maximale Gruppengröße 20
Kündigung
Jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist (volle Monate).
- Flyer Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und KindschaftsrechtFly._SFK-WB_20.03.pdf · 332 KB